Das Personenstandsgesetz (PStG) schützt auch die Geburts-, Ehe- und Todesdaten von Personen. Hier müssen Fristen eingehalten werden, bis sie veröffentlicht werden dürfen. Daran sind auch große Datenbanken wie FamilySearch, Anchestry oder MyHeritage gebunden.
Gemäß § 5 Fortführung der Personenstandsregister betragen die Fristen für
- Geburten: 110 Jahre
- Heiraten: 80 Jahre
- Sterbefälle: 30 Jahre
Familienforscher müssen sich also etwas gedulden, bis sie an jüngere Daten herankommen.